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Garantien

Garantiezeit  – 24 Monate ab dem Datum ihrer Inbetriebnahme (Anlegen  Kampfmannschaft).

 

Die Lagerlagerzeit für Generatoren beträgt nicht mehr als 3 Jahre ab Herstellungsdatum.  

 

Die Lebensdauer des Generators beträgt 7 Jahre, einschließlich der Lagerzeit.  

Die Entsorgung von gebrauchten (verbrauchten) Generatoren sowie Generatoren, deren Lebensdauer abgelaufen ist oder äußere Schäden am Gehäuse oder an den Startelementen festgestellt werden, unterliegen der Entsorgung. Die Entsorgung muss durch den Hersteller erfolgen. ( Generatoren recyceln ).

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